Alanya Immobilien 11.12.2022 0 Kommentare

Alanya im Detail

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Als die Piratenherrschaft mit dem Corakesion-Krieg endete, der im Jahr 65 v. Chr. zum Sieg des römischen Pompeius führte, wuchs die Stadt durch die Erweiterung der Mauern und den Anbau neuer Gebäude während der Römerzeit.
Alanya-Burg; Während der byzantinischen Zeit wurde es als Kalonoros zu einem wichtigen Standort für Seefahrer und zum geschäftigsten Hafen im Mittelmeerraum.
Die Kirche in İçkale, der Arap Evliyası, die Klosterruinen auf dem Cilvarda-Kap und die Überreste der runden Stadtmauer, die sich von Orta Hisar bis zum İçkale erstreckt, stammen aus der byzantinischen Zeit.

Kalonoros im Jahr 1221; Es wurde vom Besitzer der Burg, Kyr Vart, dem anatolischen seldschukischen Sultan Alaaddin Keykubat übergeben und in Alaiye umbenannt.
I. Alaaddin Keykubat begann mit einer großen Wiederaufbaumaßnahme, er ließ neue Mauern errichten und die alten Mauern verstärken.
Weitere von I. Alaaddin Keykubat errichtete Bauwerke sind wie folgt; große Zisternen, Werft, Roter Turm, Waffenkammer, Schlossanlage in der Inneren Burg.
Alaiye; In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts gehörte es zu den wichtigen Städten Anatoliens und des Mittelmeerraums als führende Handelsstadt der anatolischen Seldschuken, ein wichtiger Marinestützpunkt, ein Handels- und Schiffbauzentrum mit engen Beziehungen zu Ägypten und Syrien.
Alaiye; Mit dem Zusammenbruch des seldschukischen Staates gelangte es für kurze Zeit in die Hände des Königreichs Zypern. Nach den Fürstentümern Karaman und Alaiye kam es 1471 unter osmanische Herrschaft.

Die Türkei verfügt über 83 Kulturgüter, davon 77 Kulturgüter, 3 davon Naturgüter und 3 davon gemischt (kulturell/natürlich), die auf der vorläufigen Liste des UNESCO-Weltkulturerbes stehen.
Gemäß dem UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt sind die Vertragsstaaten verpflichtet, dem UNESCO-Welterbezentrum ihre Inventare (vorläufige Liste) der Vermögenswerte vorzulegen, die für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste in Frage kommen.
Bewerbungsunterlagen für die in dieser vom UNESCO-Welterbezentrum veröffentlichten Liste enthaltenen Vermögenswerte werden dem Welterbekomitee vorgelegt. Bei der Erstellung der vorläufigen Listen werden auch die Bedingungen der Vermögenswerte, die den vom Welterbekomitee festgelegten Kriterien entsprechen, sowie ihre architektonischen, historischen, ästhetischen und kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen, symbolischen und philosophischen Merkmale berücksichtigt.
Unsere vorläufige Liste, die erstmals 1994 dem UNESCO-Welterbezentrum vorgelegt wurde, wurde in den Jahren 2000, 2009, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 aktualisiert.